Buchungsbedingungen
Stand: 06.01.2014
I. Mindestberechnung
Die Mindestlänge eines Kinospots beträgt 15 Sekunden. Wird die Mindestlänge unterschritten, muss ein Mindermengenzuschlag erhoben werden, der bereits im Angebotspreis enthalten ist. Die Länge eines Kinospots (24 Bilder/Sekunde) wird vom ersten Bild bis zum letzten Bild, bei Tonvorlauf vom ersten Ton, bei Tonnachlauf bis zum letzten Ton gemessen. Überschreitet der vom Auftraggeber angelieferte Kinospot die gebuchte Länge, so gilt als vereinbart, dass dem Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten für die Spotschaltung zusätzlich berechnet werden.
Die kleinste buchbare Einheit für Kinowerbung ist 1 Woche. Eine Buchungswoche ist identisch mit einer Spielwoche der Kinofilme und läuft von donnerstags bis mittwochs.
II. Schaltung
Sofern nicht anders vereinbart oder gebucht, wird der Kinospot zu jeder regulären Vorstellung des jeweiligen Filmtheaters/Kinos in der gebuchten Woche geschaltet.
Die Vorgabe einer bestimmten Kontaktanzahl hat lediglich Orientierungsfunktion. Die voraussichtlichen Kontakte werden mit Hilfe von EDI (Besucherzahl pro Film bzw. Center) ermittelt.
III. Verfügbarkeit und Stornierung
Eine Verfügbarkeit der Medien kann zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und Auftragserteilung nicht gewährleistet werden. Ggf. erfolgt mit der Auftragsbestätigung eine Korrektur der Kontaktzahlen und der buchbaren Filmtheater und Säle.
Platzierungswünsche von Kinospots können nicht angenommen werden.
Die Annahme von Aufträgen oder die Durchführung eines Auftrages kann durch den Auftragnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsschluss aufgrund von Dispositionskonflikten abgelehnt werden.
IV. Wettbewerbsausschluss
Ein Ausschluss von Konkurrenz oder Wettbewerbern wird nicht gewährt.
V. FSK-Prüfung
Jeder Kinospot (Bewegtbild) muss von der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) mit einer FSK-Freigabebescheinigung freigegeben werden unter Angabe der Altersfreigabe und der Einhaltung der Bild- und Tonnorm. Die FSK-Prüfung erfolgt bei Buchung von Kinowerbung über die Giel Frankfurt GmbH automatisch.
Der Kinospot muss die Freigabe „ohne Altersbeschränkung" erhalten, damit er zu allen Spielfilmen geschaltet werden kann. Kinospots, die Suchtmittel zeigen oder bewerben werden grundsätzlich zu einer späteren Tageszeit und nicht bei Kinder- und Zeichentrickfilmen vorgeführt.
Bei Nichtvorführung von Kinospots aufgrund höherer Altersfreigaben als der des zum Werbeprogramm gezeigten Spielfilms werden keine Gutschriften oder Nachlässe erteilt.
VI. Anlieferung, Bereitstellung und Buchung
Der Auftraggeber hat – sofern der Kinospot nicht über die Giel Frankfurt GmbH produziert wird – bei Lieferung des Spots (Ausgangsmaterial) die mitgeteilten Vorgaben und Produktionsrichtlinien der Giel Frankfurt GmbH fristgerecht sicherzustellen. Sofern diese Voraussetzungen von dem Auftraggeber nicht erfüllt werden, kann eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages/der Buchung nicht gewährleistet werden. Eventuelle Ausfälle gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Aufträge und Buchungen müssen spätestens 30 Tage vor Beginn der gewünschten Spotschatung schriftlich vorliegen. Sofern der Kinospot von der Giel Frankfurt GmbH produziert wird, ist die entsprechende erweiterte Vorlaufzeit zu beachten. Die Anlieferung des Kinospots im korrekten Datenformat muss mindestens 21 Tage vor der Spotschaltung erfolgen.